Das Landratsamt Passau - Fachbereich Tourismus weist in Bezug auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teilnimmt.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie hier.