Der Pranger, ein gut erhaltenes und selten gewordenes Rechtsaltertum mit einer imposanten Höhe von ca. 6 m, ist in das zentrale denkmalgeschützte Marktplatz-Ensemble in Untergriesbach (Kirche, Pranger und Nepomuk-Brunnen) integriert.
Pranger ist das Symbol der niederen Gerichtsbarkeit
Ein Marktrichter mit vier Ratsgeschworenen hatte
die örtliche Polizeigewalt und war erste Instanz in Straf- und
Verwaltungsangelegenheiten. Zum Prangerstehen wurden u.a. „boshafte und
streitsüchtige Frauen oder freche Buben“ verurteilt. An den Pranger
gestellt wurde auch wer eine leichte Straftat beging wie in Wiesen oder
Äckern Gras schneiden, Obst oder Früchte stehlen. Ein ertappter Wilderer
wurde z. B. mit einem Hirschgeweih an den Pranger gestellt. Bei
Rückfall gab es 4 - 6 Monate schwerste Zwangsarbeit, die „Schandarbeit
in Eisen“, bei nochmaligem Rückfall erfolgte Einzug des Vermögens und
Landverweis.
Bis etwa Ende des 19. Jahrhunderts ist dieses Recht im Markt ausgeübt worden.
Die Jahreszahlen 1590 und 1847 an der unteren Säule, deuten die Eckdaten seiner Geschichte an.
Markt Untergriesbach, mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Wald-Vereins (Sektion Untergriesbach).
Text: Heinrich Köberl
Bürger- und Tourismusbüro Untergriesbach
Marktplatz 22
94107 Untergriesbach